Das medizinische Seminar ist angelehnt an dem österreichischen Bundesgesetzblatt "Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003" erstellt. Es ist speziell für all jene konzipiert, die eine Arbeitsprobe absolvieren müssen, denen aber noch die anatomischen & medizinischen Fachkenntnisse fehlen. In diesem Seminar werden folgende Inhalte laut BGBL. II Nr. 139/2003 gelehrt: 2.1., 2.2., 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4, 2.2.5., 2.2.6, 2.4, 2.5, 2.6, 2.8, 2.10. Die restlichen Inhalte werden in den den jeweiligen Diplomausbildungen für Permanent Make-up, Tattoo & Piercing gelehrt: 2.3, 2.7, 2.9, 2.11, 2.11.1, 2.11.2, 2.11.3
€ 410,- netto inkl. Kursunterlagen
Finanzierung und FörderungenMedizinisches Seminar E-Learning / 1,5 Tage + rund 10 Wochen E-Learning
Berufsausübung:
In Kombination bzw. nach Abschluss einer praktischen Ausbildung mit der Absolvierung der
Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf Permanent Make-up/
Tattoo/ Piercen
Zielgruppe:
Alle Personen, die medizinische Fachkenntnisse für die Befähigungsprüfung/Arbeitsprobe und Gewerbeanmeldung benötigen.
Berufsbezeichnung
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung: Permanent Make-up Artist / Tattoo Artist / Piercer
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 80 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Abschluss der Ausbildung ist eine Heimarbeit, 5 Prüfungsfragen als Lernzielkontrolle mit einer
ausgearbeiteten Referatsvorgabe und dessen Präsentation.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
"Alles, was sich der Mensch vorstellen kann, kann er auch erreichen."
"Zuhören können und ein gutes Wort zur rechten Zeit hilft dem Anderen und mildert sein Leid."
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Ersatzreferenten/innen zu stellen.
Details zu den Ausbildungsorten finden Sie unter Kontakt/Standorte.
Den überwiegenden Teil der theoretischen Inhalte kannst du zeitlich flexibel auf unserer e-learning Plattform konsumieren. Für Fragen & Erfahrungsaustausch stehen dir unsere Trainer*innen LIVE in Zoom Meetings (Kick-off Meeting, Zwischenmeeting, Abschlussmeeting) zur Verfügung. Zudem bietet dir unsere Wissensüberprüfungen die Möglichkeit, deinen Lernfortschritt nach jedem Kapitel zu kontrollieren. Die theoretischen Inhalte lauten wie folgt: