GAUBE® KOSMETIK SEIT 1987

Finanzierung & Förderungen

Wir ermöglichen monatliche Ratenzahlungen für bestimmte Schulungen & Starterpakete. Die Finanzierung erfolgt über PayPal und ermöglicht Ihnen eine stressfreie Zahlung in kleinen Beträgen.

Fördermöglichkeiten

Damit Sie möglichst schnell mit Ihrer Ausbildung und Ihrer neuen Tätigkeit starten können, bieten wir Ihnen nicht nur unsere In-House-Finanzierung an, auch haben wir uns für Sie über die zahlreichen Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung in Österreich und Deutschland erkundigt:

EASY FLEXIBLE ONLINE FINANZIERUNG

Sie wollen nicht warten und sich Ihre Wünsche am liebsten sofort erfüllen? Mit der flexiblen Teilzahlung von Gaube Kosmetik erhalten Sie Ihre Waren sofort und bezahlen später in individuell anpassbaren Raten. Möglich ab € 100.

Step 1

Nach der Auswahl der Online-Teilzahlung im Checkout unseres Webshops gelangen Sie zum Teilzahlungsrechner. Hier können Sie die Laufzeit nach Ihren Bedürfnissen anpassen.

Step 2

Sie werden nach der Wahl der Laufzeit zum Antragsformular weitergeleitet. Hier sind alle die flexible Teilzahlung relevanten Daten einzugeben und abzusenden.

Step 3

Werktags zwischen 7:00 und 21:00 Uhr erhalten Sie die Entscheidung sofort. Zwischen 21:00 und 7:00 Uhr, sowie sonn- und feiertags wird der Antrag am nächsten Tag geprüft. 

Step 4

Nach positiver Entscheidung über die Finanzierung ist der Abschluss mittels digitaler Unterschrift zu bestätigen. Anschließend sind letzte erforderliche Dokumente hochzuladen.

Förderstellen Österreich

Förderung durch das AMS

Das Arbeitsmarktservice fördert Ihre Kurskosten im manchen Fällen, wenn eine Aus- oder Weiterbildung für einen Arbeitslosen eine sinnvolle berufliche Qualifizierung darstellt oder wenn die Ausbildung im Rahmen des UGP-Programms (Unternehmensgründungsprogramm) gewünscht wird. 

Bildungskarenz für Berufstätige: Erkundigen Sie sich bitte auf für Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bildungskarenz (berufsbezogene Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, die mehr als 1 Jahr in einer Firma tätig sind).

Mit der Förderung von Qualifizierungen unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei der Weiterentwicklung Ihrer MitarbeiterInnen. Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Beantragung über das eAMS-Konto. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Berater/in der Regionalen Geschäftsstelle des AMS. Jeweils für Ihr Bundesland gelten verschiedene Voraussetzungen, bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer örtlich zuständigen AMS-Stelle.

Datenbank für Bildungsförderungen

Auf dieser Internetplattform für Bildungsförderungen können Sie individuell je nach Ihren Voraussetzungen Ihre Fördermöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene in Erfahrung bringen:

Förderüberblick Österreich

Unternehmensgründungsprogramm

Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit diesem Programm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit. Zur genaueren Information über die Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n AMS-BeraterIn in Ihrer regionalen Geschäftsstelle oder an die Gründerservice der WKO.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für Privatpersonen und auch für Selbständige gilt: Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.

Förderstellen Deutschland

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann für den Zeitraum der Berufsausbildung und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen beantragt werden. Sie wird nur gewährt, wenn der/die Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnhaft ist. Dabei müssen für Minderjährige wichtigen Gründe nachgewiesen werden, warum dies nicht möglich ist.

Der Antrag wird bei der regional zuständigen Agentur für Arbeit gestellt und kann rückwirkend für die bereits geleistete Ausbildungszeit bis zu 6 Monate gewährt werden. Förderfähig sind alle Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, sie wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung gezahlt. Ob und in welcher Höhe BAB gewährt wird, ist vom Einkommen abhängig. Angerechnet werden neben dem Ausbildungsgehalt auch andere Förderungen, Einkommen von Lebenspartnern (bei Minderjährigen Einkommen der Eltern) und sonstige Nebeneinnahmen.

Weitere Ausbildungshilfen

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird während der Ausbildung Kindergeld gezahlt. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und ihnen auch sonst keine Kosten verursacht, hat Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes.
Wenn die BAB abgelehnt wird, kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Voraussetzung dafür ist die eigene Wohnung und der Nachweis, dass das Einkommen der Eltern eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Werden auf Grund eines zu hohen Einkommens der Eltern BAB und Wohngeld abgelehnt, sind die Eltern für die Zahlung von Unterhalt verantwortlich. Dieses Recht kann auch eingeklagt werden. Natürlich sollte dies der letzte Ausweg sein, im Notfall steht diese Option aber zur Verfügung.

Nebenjobs während der Berufsausbildung sind möglich, müssen aber dem Ausbilder mitgeteilt werden. Die Erlaubnis dafür darf er nur verwehren, wenn der Nebenjob die Ausbildung negativ beeinflusst oder der/die Auszubildende bei einem Konkurrenzbetrieb arbeiten möchte. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt die nach Arbeitszeit- oder Jugendarbeitsschutzgesetz zulässigen Zeiten nicht überschritten werden!

Haben Sie weitere Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre eMail!