€ 350,-- netto
Finanzierung und FörderungenPerfektionsschulung Scalp Optic Hair Perfektionstag / 1 Tag
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Permanent Make-up Beratung
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Korrektes Vorzeichnen
Permanent Make-up: optische Haarbodenverdichtung / Haarfolikelstimulierung
Professionelle Nachversorgung
Weitere Perfektionsbehandlungen
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf
optische Haarbodenverdichtung Permanent Make-up.
Berufsbezeichnung
Permanent Make-up Artist spezialisiert auf optische Haarbodenverdichtung
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 10 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Vertiefungsausbildung im Bereich Permanent Make-up spezialisiert auf optische
Haarbodenverdichtung in der Kleinstgruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
"Nur die Sache ist verloren, die man selber aufgibt."
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Ersatzreferenten/innen zu stellen.
Momentan sind für diese Ausbildung keine Termine verfügbar.