Diese Berufs- und Bildungsberatung wird online abgehalten und ist völlig kostenlos.
kostenlos
Finanzierung und FörderungenBerufs- und Bildungsberatung Wimpern / 2 Stunden
Berufsbezeichnung
Künftiger Wimpern-Stylist
Zielgruppe:
Alle Personen, die Interesse am Beruf des Wimpern-Stylisten haben.
Ausbildung:
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss,
Abschluss einer Ausbildung zum Kosmetiker oder Visagisten und Lebensalter von 16 Jahren mit
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Grundausbildung im Bereich Kosmetik spezialisiert auf Einzelwimpernverlängerung in der
Kleinstgruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Geschäftsführung GAUBE Kosmetik & X-side Tattoo u. Piercing, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Permanent Make-up, Prüferin der steirischen Landesinnung für PMU, Wimpernverlängerung und Visagismus, Fachbuchautorin, Kosmetikerin, Visagistin, Permanent Make-up Stylistin, paraMEDizinische Stylistin, Scalp Optic Hair Stylistin
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Ersatzreferenten/innen zu stellen.
Details zu den Ausbildungsorten finden Sie unter Kontakt/Standorte.
Die Online-Beratung wird geleitet von Martina Silly-Gaube . Sie ist gerichtlich beeidigte Sachverständige für Permanent Make-up und lässt keine deine Fragen unbeantwortet. Sie gibt dir einen generellen Überblick über diesen wunderbaren, kreativen Beruf und klärt dich darüber auf, welche Vorraussetzungen zu mitbringen und welche ersten Schritte du unbedingt tun solltest.
Die Aufgabenbereiche der Lashes-Stylist*innen sind sehr vielfältig und die Ausübung dieses Berufs daher auch sehr abwechslungsreich.
Um als Lashes-Stylist*in arbeiten zu können, benötigst du einen Gewerbeschein bzw. die Gewerbeberechtigung.