Gaube® Wissenslounge

Gewerberecht

Die Tätigkeitsbereiche der Permanenten Kosmetik sowie Tattoo und Piercing zählen zu den reglementierten bzw. sogenannten „unfreien“ Gewerben. Das bedeutet, dass ein Nachweis über das Fachwissen zu erbringen ist, um die Berechtigung zur Gewerbeausübung zu erhalten.

Hier zusammengefasst finden Sie Vorraussetzungen, rechtliche Grundlagen und weiterführende Links.

Bitte beachten Sie, dass sich die folgenen Informationen auf den Standort Österreich beziehen und es je nach Bundesland Unterschiede geben kann!

Seien Sie achtsam und bleiben Sie informiert!

Vorraussetzungen für den Erhalt der Gewerbeberechtigung

Seit 2003 unterliegt der Arbeitsbereich der Pigmentiererin/des Pigmentierers strengen gesetzlichen Reglementierungen um Komplikationen und Pfusch bestmöglich vorzubeugen. Als bewilligungspflichtiges Gewerbe muss eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausbildung mit vorgegebener Mindeststundenanzahl nach der 139. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausübungsregeln für Piercen und Tätowieren (2003) absolviert werden.
Werden alle Vorraussetzungen erfüllt, kann der auf Permanent Make-up beschränkte Gewerbeschein im Bereich Kosmetik (Schönheitspflege) beantragt werden.

Folgende Bestandteile müssen vorhanden sein:

GAUBE AKADEMIE

Die Ausbildungen der GAUBE Akademie erfüllen die Anforderungen laut Bundesgesetzblatt 139/2003 und ebnen Ihnen den Weg zum Gewerbeschein und in die erfolgreiche Selbstständigkeit!

  • Grundlegende Ausbildung mit positiver Abschlussprüfung
  • Umfassendes theoretisches und medizinisches Fachwissen
  • Berufsqualifikation, Befähigung & Arbeitsprobe

Sicherstellung der Kompetenz

  • ARBEITSPROBE: stellt sicher, dass alle relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind.

    Voraussetzungen:
    Nachweis des Kursbesuchs (Teilnahmebestätigung).

  • BERUFSBEFÄHIGUNG: ist der Nachweis, dass die Besitzerin/der Besitzer des Gewerbescheins alle fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt um das Handwerk selbstständig ausführen zu können.

    Dies gilt für alle reglementierten Gewerbe.
  • BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG: je nach Gewerbe kommen unterschiedliche Zeugnisse (oder eine Kombination derer) in Betracht.

Ablegen der Arbeitsprobe

Martina Silly-Gaube: Allround Talent und
Stylistin aus Leib und Seele ist als gerichtlich beeidete Sachverständige berechtigt Arbeitsproben abzunehmen. Alle Informationen finden Sie hier:

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Informationen über die Fragen & Inhalte der Befähigungsprüfung für den Bereich Kosmetik

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Nach der Bewilligung des Gewerbescheins

Durch die Natur des Arbeits- und Aufgabenbereichs eines Permanent Make-up Artists werden Betriebe regelmaßig kontrolliert. Das bedeutet, dass Sie immer darauf bedacht sein müssen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Denn laut Gewerbeordnung kann es schon nach einem einmaligen Verstoß gegen die Bestimmungen sein, dass Sie die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzen!

  • Unbedenklichkeitsnachweis
  • Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben für Hygiene, Desinfektion und Sauberkeit.
  • Halten Sie sich an die Reglementierung der Ausstattung der Betriebsräume.
  • Stellen Sie sicher, dass Arbeitsgeräte und -materialien den Anordnungen entsprechen und einwandfrei funktionieren.
  • Bedenken Sie die Abfallwirtschaft und Entsorgung.
  • Vergessen Sie nicht auf die Dokumentationspflicht.

  • uvm.!

Wichtige weiterführende Links:

Gewerbeinfo

Brancheninfo

Ausübungsregeln

Rechtsvorschrift

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