Kostenlos
Finanzierung und FörderungenBerufs- und Bildungsberatung Tattoo / 2 Stunden
Berufsbezeichnung
Künftiger Tattoo Artist
Zielgruppe:
Alle Personen, die Interesse am Beruf des Tattoo Artisten haben.
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 2 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie positiv absolvierter
Schnupperkurs Tattoo der Gaube Akademie.
Abschluss der Ausbildung ist eine schriftliche Stärken-/Schwächen-Analyse mit einer praktischen
Arbeit in einem bestimmten Zeitfenster.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008
Geschäftsführung GAUBE Kosmetik & X-side Tattoo u. Piercing, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Permanent Make-up, Prüferin der steirischen Landesinnung für PMU, Wimpernverlängerung und Visagismus, Fachbuchautorin, Kosmetikerin, Visagistin, Permanent Make-up Stylistin, paraMEDizinische Stylistin, Scalp Optic Hair Stylistin
Wir behalten uns vor, im Bedarfsfall Ersatzreferenten/innen zu stellen.
Details zu den Ausbildungsorten finden Sie unter Kontakt/Standorte.
Motive Entwerfen, diese übertragen und nach Absprache mit dem Kunden/der Kundin per Gerät in die Haut stechen. Präszise, individuell, mit ausführlicher Beratung und nach den aktellen Hygienebestimmungen. Medizinische Kenntnisse und optimale Nachversorgung, Reinigung des Arbeitsplatzes.
Der Beruf des Tätowierers/der Tätowiererin zählt in Österreich zu den reglementierten oder unfreien Gewerben. Das bedeutet, dass jede Person fachspezifische, fundierte Kenntnisse nachweisen muss um den Gewerbeschein zu erhalten.
Weitere Voraussetzungen sind: Volljährigkeit, Zeichentalent, ruhige und professionelle Maschinenführung und in weiterer Folge die Einhaltung der Hygienevorschriften und gesetzlichen Vorgaben.