Permanent Make-up Fachtheorie / 3 Tage
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Permanent Make-up: Braue, Lid, Lippe ggf. optische Haarbodenverdichtung, Areola, Narbenanpassung, Rekonstruktionen, Korrekturen bei bestehenden Pigmentierungen
Professionelle Nachversorgung
Zielgruppe:
Alle Personen, die die Ausbildung zum Permanent Make-up Artisten absolvieren möchten.
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf Permanent Make-up
Berufsbezeichnung:
Permanent Make-up Artist
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 30 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss, Abschluss einer Ausbildung zum Permanent Make-up Stylisten und Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Vertiefungsausbildung im Bereich Fachtheorie Permanent Make-up
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 262/2008