Perfektionsschulung Permanent Make-up „Die perfekte Braue“ / 1 Tag
Berufsbild / Tätigkeitsbereich:
Permanent Make-up Beratung
Abklärung möglicher Kontraindikationen
Beratung Heimpflege
Korrektes Vorzeichnen
Permanent Make-up: Braue
Professionelle Nachversorgung
Weitere Perfektionsbehandlungen
Zielgruppe:
Alle bestehenden Pigmentierer*Innen, die Ihr Können im Bereich Augenbraue vertiefen und verfeinern möchten.
Berufsberechtigung:
Positiv abgeschlossene Diplomausbildung lt. BGBL. II Nr. 139/2003
Unbescholtenheit
Körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie Hepatitis B Impfung
Vertrauenswürdigkeit
Berufsausübung:
Dienstverhältnis mit passender Gewerbeberechtigung
Absolvierung der Arbeitsprobe zum Gewerbe: Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf
Permanent Make-up
Berufsbezeichnung
Permanent Make-up Artist
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 10 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss,
Abschluss einer Ausbildung zum Permanent Make-up Artisten und Lebensalter von 16 Jahren mit
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Vertiefungsausbildung im Bereich Braue bei Permanent Make-up in der Kleinstgruppe.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008