FAQ – Häufige Fragen

Allgemeine Fragen zu allen Ausbildungen

  • Ja. Gewerberechtliche Anforderungen, Prüfungsordnungen, Hygienevorgaben und behördliche Beurteilungskriterien können angepasst werden.

    Deshalb sollten rechtliche Angaben regelmäßig überprüft und auf der Website mit einem Aktualisierungsdatum versehen werden.

  • Ja. Besonders bei einer eingeschränkten Gewerbeberechtigung oder einem Antrag auf individuelle Befähigung ist es sinnvoll, die geplante Ausbildung vorab mit der zuständigen Landesinnung und Gewerbebehörde abzustimmen.

    Dadurch lässt sich besser einschätzen, welche Fach-, Medizin-, Praxis- und Prüfungsnachweise erforderlich sind.

  • Über die Erteilung einer Gewerbeberechtigung beziehungsweise die Feststellung der individuellen Befähigung entscheidet die zuständige Gewerbebehörde.

    Das ist je nach Standort insbesondere:

    • die Bezirkshauptmannschaft
    • der Magistrat
    • beziehungsweise in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt

    Die Wirtschaftskammer und Landesinnung können beraten, erteilen den Gewerbeschein aber nicht selbst.

  • Das hängt von der angebotenen Behandlung und den einzuhaltenden Hygieneanforderungen ab.

    Bei hautverletzenden Tätigkeiten wie Permanent Make-up, Microblading, Tattoo und Piercing ist ein kontrollierter, hygienisch geeigneter Arbeitsbereich besonders wichtig. Eine mobile Durchführung ist daher rechtlich und hygienisch vorab genau zu prüfen.

  • Nicht zwingend. Je nach Tätigkeit kann auch:

    • ein Raum in einem bestehenden Studio
    • eine Studiogemeinschaft
    • ein angemieteter Behandlungsplatz
    • ein geeigneter Bereich am Wohnort

    möglich sein.

    Die Räumlichkeiten müssen jedoch alle gewerbe-, hygiene-, bau- und gegebenenfalls betriebsanlagenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

  • Erst nachdem alle gewerberechtlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Dazu können gehören:

    • Gewerbeberechtigung
    • geeigneter Standort
    • behördliche Genehmigungen
    • Hygienekonzept
    • Versicherungen
    • Kundendokumentation
    • Datenschutz
    • Registrierkasse beziehungsweise korrekte Rechnungslegung
    • geeignete Entsorgung
    • Einhaltung der Produktsicherheitsvorgaben
  • Eine gute Ausbildungsakademie sollte auch nach dem Kurs fachliche Unterstützung, Produktempfehlungen, Weiterbildungen und Vorbereitung auf Arbeitsproben anbieten.

    Der genaue Umfang der Nachbetreuung hängt vom jeweiligen Ausbildungsangebot ab.

  • Bei Gaube Kosmetik sind im Rahmen der Ausbildung alle Materialien vor Ort.

    Das ist vom jeweiligen Kurs abhängig.

    Startersets, Geräte, Verbrauchsmaterialien oder Übungsmaterial können enthalten, leihweise zur Verfügung gestellt oder separat verrechnet werden. Maßgeblich ist die jeweilige Kursbeschreibung.

  • Zahlreiche, je nach Bundesland und nach persönlicher Situation können Förderungen über unterschiedliche Stellen möglich sein, etwa für Arbeitnehmerinnen, Arbeitssuchende, Unternehmensgründerinnen oder Selbstständige.

    Eine Förderung muss in der Regel vor Ausbildungsbeginn beantragt und genehmigt werden. Ein Anspruch kann nicht garantiert werden.

  • Ob Ratenzahlung oder eine andere Finanzierung möglich ist, hängt vom jeweiligen Ausbildungsangebot ab.

    Die Zahlungsbedingungen sollten vor der verbindlichen Anmeldung vereinbart werden.

  • Versäumte Inhalte müssen abhängig von Ausbildung und Kursbedingungen nachgeholt werden.

    Bei verpflichtenden Theorie-, Medizin- oder Praxiseinheiten kann eine vollständige Anwesenheit Voraussetzung für den Abschluss sein. Kostenpflichtige Nachholtermine sind möglich.

  • Bei anerkennungsrelevanten Online-Präsenzschulungen kann eine aktive Teilnahme mit Kamera und Mikrofon verpflichtend sein.

    Dadurch werden Anwesenheit, Identität und aktive Mitarbeit nachvollziehbar dokumentiert.

  • Das hängt von der jeweiligen Ausbildung, dem Inhalt, der Form des Unterrichts und den Anforderungen der zuständigen Behörde ab.

    Praktische Fertigkeiten können nicht ausschließlich über ein E-Learning vermittelt werden. Für die Gewerbeanmeldung sollte vorab geprüft werden, welche Online- und Präsenzanteile anerkannt werden.

  • Das hängt vom jeweiligen Ausbildungskonzept ab.

    Durch eine Kombination aus E-Learning, Online-Unterricht, Praxisblöcken und Heimübungen können viele Ausbildungen berufsbegleitend absolviert werden.

  • Eine Grund- oder Diplomausbildung vermittelt die wesentlichen theoretischen und praktischen Grundlagen eines Berufsbereiches.

    Ein Perfektions- oder Mastertraining richtet sich an bereits ausgebildete Personen und dient der Vertiefung, Spezialisierung oder Verbesserung einer bestimmten Technik.

  • Eine Unterrichtseinheit ist nicht immer mit einer vollen Zeitstunde gleichzusetzen.

    Wie lange eine Unterrichtseinheit dauert, muss beim jeweiligen Ausbildungsträger beziehungsweise in der konkreten Ausbildungsbeschreibung geprüft werden.

  • Ein Zertifikat bestätigt üblicherweise die Teilnahme an einem Kurs oder einer Schulung.

    Ein Diplom bestätigt den positiven Abschluss einer umfassenderen Ausbildung beziehungsweise der vorgesehenen Prüfungsleistungen.

    Weder Zertifikat noch Diplom stellen automatisch eine Gewerbeberechtigung dar.

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