FAQ – Häufige Fragen

Microblading

  • Bei Minderjährigen sollte eine Pigmentierung nur unter besonders sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und der Einwilligung erfolgen.

    Unabhängig vom Alter muss die Kundin oder der Kunde umfassend aufgeklärt werden und gesundheitlich für die Behandlung geeignet sein.

  • Bei fachgerechter Anwendung sollte nur kontrolliert und oberflächlich gearbeitet werden.

    Wird zu tief, zu oft oder mit zu starkem Druck gearbeitet, können Narben, unscharfe Linien und dauerhafte Hautschäden entstehen. Eine fundierte praktische Ausbildung ist daher besonders wichtig.

  • In der Regel wird nach der Abheilung eine Kontroll- oder Nachbehandlung empfohlen.

    Dabei werden Pigmentannahme, Form, Farbe und Gleichmäßigkeit überprüft.

  • Die Haltbarkeit ist individuell unterschiedlich.

    Microblading kann je nach Hauttyp, Pflege, Stoffwechsel, Sonneneinstrahlung und Schnitttiefe schneller verblassen als maschinelles Permanent Make-up.

  • Das hängt von der bestehenden Pigmentierung ab.

    Ist die alte Farbe noch sehr dunkel, stark gesättigt oder liegt sie außerhalb der gewünschten Form, können neue Härchen kaum sichtbar sein. In diesem Fall kann zuerst eine Aufhellung oder Entfernung notwendig sein.

  • Beim Microblading werden feine Härchen manuell in die Haut gearbeitet.

    Bei Powder Brows entsteht mit einer Pigmentiermaschine eine weiche, pudrige Schattierung. Die Technik kann an geschminkte, aber dennoch natürlich wirkende Augenbrauen erinnern.

    Welche Methode besser geeignet ist, hängt von Hauttyp, Wunsch, Ausgangslage und Lebensstil ab.

  • Nein. Microblading eignet sich nicht für jeden Hauttyp gleichermaßen.

    Bei sehr fettiger, großporiger, reifer oder besonders empfindlicher Haut können die Härchen unscharf verheilen oder schneller verblassen. In solchen Fällen kann eine maschinelle Härchentechnik oder Powder-Brow-Technik besser geeignet sein.

  • Nicht automatisch.

    Da beim Microblading die Haut geöffnet und Pigment eingebracht wird, ist eine entsprechende Gewerbeberechtigung für Permanent Make-up beziehungsweise Tätowieren erforderlich.

  • Microblading ist eine manuelle Pigmentiermethode für Augenbrauen.

    Während klassisches Permanent Make-up meist mit einem elektrischen Pigmentiergerät durchgeführt wird, werden beim Microblading feine Härchen mit einem manuellen Handstück und einem Blade gezeichnet.

    Gewerberechtlich wird Microblading dem Permanent Make-up beziehungsweise Tätowieren zugeordnet.

  • Für eine Microblading-Grundausbildung können Anfänger*innen zugelassen werden.

    Für Perfektions- oder Mastertrainings wird hingegen eine bereits abgeschlossene Microblading- oder Permanent-Make-up-Ausbildung vorausgesetzt.

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