FAQ – Häufige Fragen

Tattoo

  • Zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation gehören insbesondere:

    • Identitäts- und Altersprüfung
    • Anamnese
    • Aufklärung
    • schriftliche Einwilligung
    • Motiv und Körperstelle
    • verwendete Farben
    • Chargennummern
    • verwendete Nadeln und Materialien
    • Behandlungsdatum
    • Pflegehinweise
    • gegebenenfalls Fotos
  • Bei Minderjährigen gelten besondere rechtliche Anforderungen an Einwilligung der Erziehungsberechtigten und Aufklärung.

    Vor jeder Behandlung müssen Alter, Einsichts- und Urteilsfähigkeit sowie die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten geprüft werden. Studios können zudem strengere eigene Altersgrenzen festlegen.

  • Laserbehandlungen unterliegen eigenen gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen.

    Eine Tattoo-Gewerbeberechtigung berechtigt nicht automatisch zur Durchführung jeder Form der Laserentfernung.

  • Tätowierungen können mit geeigneten Lasersystemen aufgehellt oder entfernt werden. Dafür sind meist mehrere Sitzungen notwendig.

    Eine vollständige und narbenfreie Entfernung kann nicht garantiert werden. Das Ergebnis hängt von Farben, Tiefe, Hauttyp, Alter und Qualität der Tätowierung ab.

  • Während der ersten Heilungsphase sollten insbesondere vermieden werden:

    • Schwimmbad
    • Sauna
    • Solarium
    • direkte Sonne
    • intensives Schwitzen
    • Reiben
    • Kratzen
    • ungeeignete Pflegeprodukte
    • Aufweichen der tätowierten Haut

    Die individuellen Pflegehinweise des Studios sind zu beachten.

  • Die oberflächliche Heilung dauert üblicherweise mehrere Wochen. Die vollständige Regeneration tieferer Hautschichten benötigt länger.

    Heilungsverlauf und Dauer hängen unter anderem von Größe, Körperstelle, Hauttyp, Technik und Nachpflege ab.

  • Eine Narbe muss vollständig verheilt und stabil sein.

    Je nach Art, Alter, Farbe und Beschaffenheit der Narbe kann eine ärztliche Freigabe sinnvoll oder notwendig sein. Nicht jede Narbe eignet sich für eine Tätowierung.

  • Nein, auffällige oder pigmentierte Hautveränderungen sollten nie übertätowiert werden.

    Sie müssen sichtbar und für spätere dermatologische Kontrollen zugänglich bleiben.

  • Nein. Nicht tätowiert werden darf insbesondere auf:

    • akut entzündeter Haut
    • infizierter Haut
    • offenen Wunden
    • auffälligen Hautveränderungen
    • Sonnenbrand
    • aktiven Hauterkrankungen
    • ungeklärten Muttermalen
    • frischen Narben

    Bei Unsicherheit muss vor der Behandlung eine ärztliche Abklärung erfolgen.

  • Es dürfen nur Tattoo- und Permanent-Make-up-Farben verwendet werden, die den geltenden europäischen und österreichischen Vorschriften entsprechen.

    Die Produkte müssen korrekt gekennzeichnet, dokumentiert und innerhalb ihrer Haltbarkeit verwendet werden. Auch Chargennummern müssen nachvollziehbar sein.

  • Sobald eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit wirtschaftlicher Absicht angeboten wird, kann sie gewerberechtlich relevant sein.

    Auch eine Bezeichnung als „Materialkostenbeitrag“ schützt nicht automatisch vor einer Einstufung als gewerbliche Tätigkeit.

    Übungsarbeiten sollten daher ausschließlich im geregelten Rahmen einer Ausbildung und unter fachlicher Aufsicht erfolgen.

  • Nur wenn alle gewerberechtlichen, hygienischen, räumlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt werden.

    Ein gewöhnlicher Wohnraum erfüllt die Anforderungen an ein professionelles Tattoostudio in der Regel nicht automatisch.

    Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen Gewerbebehörde, Standortanforderungen und Hygienevorgaben geprüft werden.

  • Eine fundierte Ausbildung sollte insbesondere behandeln:

    • Zeichnen und Motiventwicklung
    • Hautkunde
    • Hygiene
    • Desinfektion und Sterilisation
    • Maschinenkunde
    • Nadelkunde
    • Farbenlehre
    • Stencil-Erstellung
    • Linien
    • Schattierungen
    • Farbfüllungen
    • Arbeitsplatzvorbereitung
    • Wundversorgung
    • Nachpflege
    • Kontraindikationen
    • Kundenaufklärung
    • Dokumentation
    • rechtliche Grundlagen
    • praktische Modellarbeiten
  • Ein Schnupperkurs vermittelt einen realistischen Einblick in:

    • Berufsalltag
    • Hygiene
    • Arbeitsweise
    • technische Grundlagen
    • Verantwortung gegenüber Kund*innen
    • persönliche und kreative Anforderungen

    Dadurch kann vor Beginn einer umfassenden Ausbildung geprüft werden, ob der Beruf den eigenen Erwartungen entspricht.

  • Zeichnerische Fähigkeiten sind für den Beruf sehr wichtig.

    Sie müssen zu Ausbildungsbeginn noch nicht perfekt sein, sollten aber kontinuierlich trainiert werden. Formverständnis, Linienführung, Schattierung, Perspektive und Farbgefühl sind wesentliche Grundlagen des Tätowierens.

  • Für einen Tattoo-Schnupperkurs sind grundsätzlich keine Vorkenntnisse erforderlich.

    Bei Gaube ist die Teilnahme am Schnupperkurs Voraussetzung für den Einstieg in die Tattoo-Diplomausbildung.

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