Berufs- und Bildungsberatung Permanent Make-up und Microblading / 2 Stunden
Berufsbezeichnung
Künftiger Permanent Make-up Artist
Zielgruppe:
Alle Personen, die Interesse am Beruf des Permanent Make-up-Artisten oder Microblading-Stylisten haben.
Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 2 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Schnupperkurs dient zum Kennenlernen des Gewerbes „Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt
auf Permanent Make-up“
Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008