GAUBE® AKADEMIE

Penispigmentierung

Penispigmentierung

Auch bei Transsexualität kann paramedizinisches PMU zum Einsatz kommen. Bei weiblichen-zu-männlichen (FtM) Geschlechtsumwandlungen wird in dem meisten Fällen aus der Haut des Unterarms, wie auch Unterschenkel ein Penis in aufwendigen operativen Schritten rekonstruiert. Die Form entspricht nach dem Eingriff einem natürlichen Glied, die Farbe allerdings nicht. Bei der Penispigmentierung handelt es sich um eine kosmetische Behandlung, bei der Farbpigmente in die Haut des Penis eingebracht werden, um das Aussehen zu verändern. Dies kann zum Beispiel verwendet werden, um eine einheitlichere Farbgebung zu erzielen, Pigmentverluste abzudecken oder ästhetische Verbesserungen vorzunehmen.

Medizinische Pigmentierung ≠ Medizinische Behandlung

Bei medizinischen Pigmentierungen handelt es sich um unterstützende, rekonstruierende oder kaschierende Möglichkeiten, die optisch nach Krankheit oder Unfall Linderung verschaffen. Sie werden frühestens 6 Monate nach den Eingriff/Unfall und nach Freigabe des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin vorgenommen. Sie ersetzen keinenfalls die fachärztliche Behandlung und Betreuung!

Die bekanntesten Pigmentierungen im Bereich der paraMEDizin sind:

  • Rekonstruktion der Areola
  • Kaschierung von Narben
  • Farbliche Anpassung bei Pigmentstörungen und Dehnungsstreifen
  • Optische Verdichtung von schütterem Haar
  • Wiederaufbau von Gesichtsmerkmalen nach Verlust

Medizinische Ausbildung

Um die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden von den Kund*innen und den Pigmentierer*innen zu gewährleisten, muss im Zuge einer unserer Diplomausbildungen das Medizinische Seminar oder Anatomie für Wimpern besucht und positiv abgeschlossen werden. Der Abschluss ist Voraussetzung für den Erhalt des Diploms!
So stellen wir sicher, dass in Notsituationen fachgerecht reagiert wird und Kontraindikationen bereits Vorab angeklärt werden.

Kosmetische Pigmentierung

Unfreies Gewerbe

Um vermeidbare Anwendungs- und Behandlungsfehler vorzubeugen, gilt seit 2003 eine gesetzliche Ausbildungsverordnung für Permanent Make-up - um Pigmentieren zu dürfen, muss eine fachlich fundierte und anerkannte Ausbildung positiv absolviert werden. Gleichzeitig wurde der Beruf des PMU-Artisten und der PMU-Artistin zum offiziell anerkanntem Beruf in Österreich.

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre eMail!