GAUBE® AKADEMIE

Berufs- und Bildungsberatung Piercen

Kostenlose Online Berufs- und Bildungsberatung für angehende PiercerInnen

Alle Details auf einen Blick

Voraussetzungen:

Interesse an dem Beruf der Piercerin/des Piercers und der Wunsch, diesen Beruf auszuüben
Ideal für Berufsumsteiger/innen sowie Berufseinsteiger/innen
Keine Vorkenntnisse notwendig

Dauer:

2 Stunden // 2 UE

Teilnehmer:

Unbeschränkt

Kosten:

Weitere Informationen

Berufs- und Bildungsberatung Piercing/ 2 Stunden

Berufsbezeichnung
Künftiger Piercer

Zielgruppe:
Alle Personen, die Interesse am Beruf des Piercers/der Piercerin haben.

Ausbildung:
Erfolgt lt. BGBL. II Nr. 139/2003 und umfasst 2 UE
Zugangsvoraussetzung ist gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Pflichtschulabschluss und
Lebensalter von 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Abschluss der Ausbildung ist eine schriftliche Stärken-/Schwächen-Analyse mit einer praktischen
Arbeit in einem bestimmten Zeitfenster.

Rechtsgrundlagen:
Verordnung der Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), BGBL. II Nr. 139/2003
Verordnung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 141/2003
Verordnung über die Änderung der Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, BGBL. II Nr. 261/2008
Verordnung der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende,
BGBL. II Nr. 262/2008

Anmeldung / Termine

Ihr Trainer*Innen:

  • Martina Silly-Gaube

    Permanent Make-up
    BB-Glow
    Microneedling/MESO
    Scalp Optic Hair
    Kosmetikerin
    Gerichtlich beeidete Sachverständige

  • Iris Urschitz

    Piercing

Inhalte der Beratung

  • Möglichkeiten der Techniken
  • Zukünftiges Angebot deines Studios
  • Ausbildungsrichtlinien
  • Gewerbezugang und Vorraussetzungen für den Gewerbeschein
  • Zugangsvoraussetzung für den Beruf
  • Die Chancen & Möglichkeiten von Social Media

Berufsbild & Tätigkeit

Beratung, Vorzeichnung, Abklärung, Schmuckwahl, Stechen, Nachversorgung, Schmuckwechsel, Medizinische Kenntnisse, Umsetzen der Hygienemaßnahmen.

Infos zum Gewerberecht

Der Beruf des Piercers/der Piercerin zählt in Österreich zu den reglementierten oder unfreien Gewerben. Das bedeutet, dass jede Person fachspezifische, fundierte Kenntnisse nachweisen muss um den Gewerbeschein zu erhalten.

Weitere Voraussetzungen sind: Volljährigkeit, ruhige und professionelle Arbeitsweise und in weiterer Folge die Einhaltung der Hygienevorschriften und gesetzlichen Vorgaben.

Dein Interesse ist geweckt?

Wir schicken dir gerne kostenloses Informationsmaterial zu!